Kompressionsstrümpfe
Gruppe 1 :
1. einseitiges oder beidseitiges Lymphödem nach inguinaler oder pelviner Lymphknotenentfernung
2. Lymphödem nach Strahlenbehandlung der Leistenregion
3. primäres chronisches hereditäres Lymphödem
4. angeborene vaskuläre Malformation.
Gruppe 2 :
1. Prävention von wiederkehrenden venösen Geschwüren bei chronischer venöser Insuffizienz
2. Vorhandensein einer objektivierten tiefen Venenthrombose
3. Vorhandensein eines objektivierten postthrombotischen Syndroms.
🩺 Für die Pathologien der Gruppe 1 benötigt man zum ersten Mal ein Rezept von einem Facharzt für Chirurgie, Innere Medizin, Geriatrie, Gynäkologie und Geburtshilfe, Physikalische Medizin und Rehabilitation, Strahlenonkologie, Pädiatrie, Dermatologie und Venerologie oder medizinische Onkologie. Die Wiederholung kann von einem Allgemeinarzt verschrieben werden.
Für die Pathologien der Gruppe 2 reicht ein Rezept von einem Allgemeinarzt aus. Die Erstattung erfolgt nur ab der Kompressionsklasse 3, außer für unter 15-Jährige, da kann auch die Klasse 2 gemacht werden.
Für Gruppe 1: Pro Kalenderjahr maximal 4 Strümpfe pro behandeltem Bein. Für Gruppe 2: Pro Kalenderjahr maximal 2 Strümpfe pro behandeltem Bein.
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Man kann sie als Fertigteile oder maßgefertigt erhalten. Für Gruppe 2 liefern die Fertigteile oft gute Ergebnisse, aber bei Ödemproblemen ist es besser, mit maßgefertigten Lösungen zu arbeiten.